Pflegeheim · Kosten 2026

Pflegeheim Kosten in der Schweiz.

Pension, Pflege und Betreuung — ein Pflegeheimplatz setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen. Erfahren Sie, was Sie selbst bezahlen, was die Krankenkasse übernimmt und wann der Kanton einspringt.

Drei Kostenblöcke: So setzt sich der Preis zusammen

Die Kosten eines Schweizer Pflegeheimplatzes werden in drei klar definierte Blöcke aufgeteilt. Diese Aufteilung ist gesetzlich verankert und bestimmt, wer welchen Anteil trägt. Viele Familien sind überrascht, dass die Krankenkasse nur einen Teil der Pflegekosten deckt — Pension und Betreuung gehen vollständig zu Ihren Lasten.

Pflege

max. CHF 23/Tag

Eigenanteil nach KVG Art. 25a

Mischfinanziert: Die Krankenkasse zahlt einen festen Beitrag je Pflegestufe, der Kanton übernimmt die Restfinanzierung und Sie als Bewohnerin oder Bewohner tragen maximal CHF 23 pro Tag — also rund CHF 690 pro Monat. Dieser Betrag ist bundesweit gedeckelt.

Pension / Hotellerie

CHF 6000–9000/Mt.

Selbst finanziert

Der grösste Kostenblock: Unterkunft, Verpflegung (Vollpension), Wäscheservice, Reinigung und allgemeine Infrastruktur. Die Pensionskosten variieren stark je nach Region, Zimmertyp (Einzel- oder Doppelzimmer) und Komfortstufe des Heims. In Zürich und Genf liegen sie am oberen Ende, in ländlichen Gebieten tiefer.

Betreuung

CHF 500–1500/Mt.

Selbst finanziert

Aktivierung, Beschäftigung, soziale Betreuung und Alltagsgestaltung — diese Leistungen sind weder durch die Krankenkasse noch durch den Kanton gedeckt. Dazu gehören Ausflüge, Gruppenaktivitäten, Gedächtnistraining und individuelle Begleitung. Je intensiver die Betreuung, desto höher die Kosten.

Gesamtkosten: CHF 9000–12500 pro Monat

Die folgende Tabelle zeigt die typische Kostenstruktur eines Pflegeheimplatzes in der Schweiz. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Kanton, der Pflegestufe und dem Komfortstandard des Heims ab.

KostenpositionBeschreibungBetrag/Mt.Finanzierung
Pension / HotellerieUnterkunft, Verpflegung, Wäsche, ReinigungCHF 6’000–9’000Selbst finanziert
Pflege (Eigenanteil)Max. CHF 23/Tag nach KVG Art. 25aCHF 690Selbst finanziert
Pflege (KVG-Anteil)Abhängig von Pflegestufe (BESA/RAI)VariabelKrankenkasse
Pflege (Restfinanzierung)Differenz zwischen Vollkosten und KVG + EigenanteilVariabelKanton / Gemeinde
BetreuungAktivierung, soziale Betreuung, BeschäftigungCHF 500–1’500Selbst finanziert
Total pro MonatGesamtkosten eines PflegeheimplatzesCHF 9’000–12’500Mischfinanzierung

Typische Kostenstruktur 2026. Pflegekosten variieren je nach Pflegestufe und Kanton.

BESA und RAI-NH: So wird die Pflegestufe bestimmt

In der Schweiz bestimmen zwei anerkannte Einstufungssysteme den individuellen Pflegebedarf: BESA und RAI-NH. Die Einstufung hat direkte Auswirkungen auf die Kosten, denn sie legt fest, wie viel die Krankenkasse pro Tag an die Pflege bezahlt — und damit auch, wie hoch die kantonale Restfinanzierung ausfällt.

BESA

BESA-System

Das Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungssystem (BESA) wird vorwiegend in der Deutschschweiz eingesetzt. Es umfasst 12 Pflegestufen und bewertet den Zeitaufwand in vier Bereichen: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und kognitive Fähigkeiten. Die Einstufung wird alle sechs Monate überprüft.

BESA-Stufe 1–4 (leicht)

KVG-Beitrag: ca. CHF 9–36 pro Tag

BESA-Stufe 5–8 (mittel)

KVG-Beitrag: ca. CHF 45–72 pro Tag

BESA-Stufe 9–12 (schwer)

KVG-Beitrag: ca. CHF 81–108 pro Tag

RAI

RAI-NH-System

Das Resident Assessment Instrument — Nursing Home (RAI-NH) ist ein international verbreitetes, umfassendes Beurteilungsinstrument. Es erfasst über 300 Merkmale und generiert daraus einen Pflegeaufwandindex. In der Schweiz werden die RAI-Werte in die 12 KVG-Pflegestufen überführt.

Vorteile des RAI-NH:

  • • Umfassende Erfassung aller Lebensbereiche
  • • International vergleichbar und wissenschaftlich validiert
  • • Erkennt Verbesserungspotenzial in der Pflegeplanung
  • • Wird in allen Kantonen anerkannt

Wichtig: Eine höhere Pflegestufe bedeutet zwar höhere Gesamtkosten — aber auch einen höheren KVG-Beitrag der Krankenkasse. Ihr persönlicher Pflegekostenanteil bleibt stets auf maximal CHF 23 pro Tag gedeckelt, unabhängig von der Pflegestufe. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten, dem KVG-Beitrag und Ihrem Eigenanteil übernimmt der Kanton oder die Gemeinde.

Beispielrechnung: mittlere Pflegestufe

So sieht eine typische Monatsrechnung für eine Bewohnerin mit BESA-Stufe 7 (mittlerer Pflegebedarf) in einem Zürcher Pflegeheim aus. Die Berechnung zeigt, welche Kosten tatsächlich bei Ihnen verbleiben — und wie Ergänzungsleistungen die Lücke schliessen können.

Pension / Hotellerie (Einzelzimmer, Zürich)CHF 7800
Pflege-Eigenanteil (30 Tage × CHF 23)CHF 690
BetreuungszuschlagCHF 850
Total monatliche KostenCHF 9340
./. AHV-Rente (Durchschnitt)− CHF 1850
./. Pensionskassen-Rente− CHF 1200
./. Ergänzungsleistungen (EL)− CHF 4290
Verbleibende EigenkostenCHF 2000

Die Ergänzungsleistungen (EL) decken die Differenz zwischen den anerkannten Heimkosten und Ihrem anrechenbaren Einkommen. Reicht auch das nicht, greift die Restkostenfinanzierung der Wohngemeinde. Der verbleibende Eigenanteil wird aus dem Vermögen finanziert — wobei ein Freibetrag von CHF 30000 (Einzelperson) geschützt bleibt.

Wann zahlt die Gemeinde? Restkostenfinanzierung erklärt

Das Schweizer Pflegefinanzierungsgesetz (seit 2011) sieht ein klares Auffangnetz vor: Wenn alle eigenen Mittel erschöpft sind, springt die öffentliche Hand ein. Die Restkostenfinanzierung ist kantonal geregelt — in den meisten Kantonen trägt die Wohngemeinde (nicht die Standortgemeinde des Heims) die verbleibenden Kosten.

So funktioniert die Restkostenfinanzierung:

1

Eigene Mittel prüfen

AHV-Rente, Pensionskasse, Vermögen (abzüglich Freibetrag) und allfällige Hilflosenentschädigung werden angerechnet.

2

Ergänzungsleistungen (EL) beantragen

Die EL decken die Differenz zwischen Ihrem Einkommen und den anerkannten Heimkosten — inklusive eines Betrags für persönliche Auslagen.

3

Restkostenfinanzierung durch Gemeinde

Sind die persönlichen Mittel und EL ausgeschöpft, übernimmt die Wohngemeinde die verbleibenden Pflegekosten. Dies geschieht automatisch — Sie müssen keinen separaten Antrag stellen.

Gut zu wissen: In der Schweiz kann niemand wegen fehlender finanzieller Mittel aus einem Pflegeheim ausgewiesen werden. Das Recht auf Pflege ist gesetzlich verankert. Allerdings kann die EL-Stelle verlangen, dass Sie ein günstigeres Heim wählen, wenn die Kosten Ihres aktuellen Heims über dem kantonalen Maximalbetrag liegen.

Pflegeheim vs. 24h-Betreuung: Kostenvergleich

Viele Familien stehen vor der Frage: Pflegeheim oder 24-Stunden-Betreuung zu Hause? Die Antwort hängt nicht nur von den Kosten ab — aber die Kosten spielen eine zentrale Rolle. Hier der direkte Vergleich.

Pflegeheim

CHF 9000–12500/Mt.

  • + Rund-um-die-Uhr medizinische Versorgung
  • + Soziale Kontakte und Aktivitäten im Heim
  • + Entlastet Angehörige vollständig
  • + Hohe Pflegestufen kosteneffizienter
  • Weniger Selbstbestimmung im Alltag
  • Verlust der vertrauten Umgebung

Empfohlen ab BESA-Stufe 8 oder bei Demenz mit Weglaufgefahr

24h-Betreuung zu Hause

CHF 6500–10000/Mt.

  • + Vertraute Umgebung bleibt erhalten
  • + Individuelle 1:1-Betreuung
  • + Oft günstiger bei leichtem/mittlerem Pflegebedarf
  • + Mehr Selbstbestimmung und Flexibilität
  • Keine permanente medizinische Fachperson
  • Angehörige bleiben teilweise involviert

Empfohlen bis BESA-Stufe 7, bei Wunsch nach Selbstbestimmung

Die Entscheidung hängt von der Pflegestufe, der Wohnsituation und den persönlichen Wünschen ab. Bei leichter bis mittlerer Pflegebedürftigkeit ist die 24-Stunden-Betreuung oft die günstigere und persönlichere Lösung. Ab einer schweren Pflegestufe bietet das Pflegeheim mehr Sicherheit und ist in der Regel kosteneffizienter.

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Häufige Fragen

Die Gesamtkosten eines Pflegeheimplatzes liegen 2026 zwischen CHF 9’000 und CHF 12’500 pro Monat. Dieser Betrag setzt sich aus drei Blöcken zusammen: Pension/Hotellerie (CHF 6’000–9’000), dem pflegerischen Eigenanteil (max. CHF 23 pro Tag bzw. CHF 690/Mt.) und Betreuungskosten (CHF 500–1’500). Die Pflegekosten selbst werden von der Krankenkasse, dem Kanton und Ihrem Eigenanteil gemeinsam getragen.