Pension, Pflege und Betreuung — ein Pflegeheimplatz setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen. Erfahren Sie, was Sie selbst bezahlen, was die Krankenkasse übernimmt und wann der Kanton einspringt.
Die Kosten eines Schweizer Pflegeheimplatzes werden in drei klar definierte Blöcke aufgeteilt. Diese Aufteilung ist gesetzlich verankert und bestimmt, wer welchen Anteil trägt. Viele Familien sind überrascht, dass die Krankenkasse nur einen Teil der Pflegekosten deckt — Pension und Betreuung gehen vollständig zu Ihren Lasten.
max. CHF 23/Tag
Eigenanteil nach KVG Art. 25a
Mischfinanziert: Die Krankenkasse zahlt einen festen Beitrag je Pflegestufe, der Kanton übernimmt die Restfinanzierung und Sie als Bewohnerin oder Bewohner tragen maximal CHF 23 pro Tag — also rund CHF 690 pro Monat. Dieser Betrag ist bundesweit gedeckelt.
CHF 6’000–9’000/Mt.
Selbst finanziert
Der grösste Kostenblock: Unterkunft, Verpflegung (Vollpension), Wäscheservice, Reinigung und allgemeine Infrastruktur. Die Pensionskosten variieren stark je nach Region, Zimmertyp (Einzel- oder Doppelzimmer) und Komfortstufe des Heims. In Zürich und Genf liegen sie am oberen Ende, in ländlichen Gebieten tiefer.
CHF 500–1’500/Mt.
Selbst finanziert
Aktivierung, Beschäftigung, soziale Betreuung und Alltagsgestaltung — diese Leistungen sind weder durch die Krankenkasse noch durch den Kanton gedeckt. Dazu gehören Ausflüge, Gruppenaktivitäten, Gedächtnistraining und individuelle Begleitung. Je intensiver die Betreuung, desto höher die Kosten.
Die folgende Tabelle zeigt die typische Kostenstruktur eines Pflegeheimplatzes in der Schweiz. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Kanton, der Pflegestufe und dem Komfortstandard des Heims ab.
| Kostenposition | Beschreibung | Betrag/Mt. | Finanzierung |
|---|---|---|---|
| Pension / Hotellerie | Unterkunft, Verpflegung, Wäsche, Reinigung | CHF 6’000–9’000 | Selbst finanziert |
| Pflege (Eigenanteil) | Max. CHF 23/Tag nach KVG Art. 25a | CHF 690 | Selbst finanziert |
| Pflege (KVG-Anteil) | Abhängig von Pflegestufe (BESA/RAI) | Variabel | Krankenkasse |
| Pflege (Restfinanzierung) | Differenz zwischen Vollkosten und KVG + Eigenanteil | Variabel | Kanton / Gemeinde |
| Betreuung | Aktivierung, soziale Betreuung, Beschäftigung | CHF 500–1’500 | Selbst finanziert |
| Total pro Monat | Gesamtkosten eines Pflegeheimplatzes | CHF 9’000–12’500 | Mischfinanzierung |
Typische Kostenstruktur 2026. Pflegekosten variieren je nach Pflegestufe und Kanton.
In der Schweiz bestimmen zwei anerkannte Einstufungssysteme den individuellen Pflegebedarf: BESA und RAI-NH. Die Einstufung hat direkte Auswirkungen auf die Kosten, denn sie legt fest, wie viel die Krankenkasse pro Tag an die Pflege bezahlt — und damit auch, wie hoch die kantonale Restfinanzierung ausfällt.
Das Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungssystem (BESA) wird vorwiegend in der Deutschschweiz eingesetzt. Es umfasst 12 Pflegestufen und bewertet den Zeitaufwand in vier Bereichen: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und kognitive Fähigkeiten. Die Einstufung wird alle sechs Monate überprüft.
BESA-Stufe 1–4 (leicht)
KVG-Beitrag: ca. CHF 9–36 pro Tag
BESA-Stufe 5–8 (mittel)
KVG-Beitrag: ca. CHF 45–72 pro Tag
BESA-Stufe 9–12 (schwer)
KVG-Beitrag: ca. CHF 81–108 pro Tag
Das Resident Assessment Instrument — Nursing Home (RAI-NH) ist ein international verbreitetes, umfassendes Beurteilungsinstrument. Es erfasst über 300 Merkmale und generiert daraus einen Pflegeaufwandindex. In der Schweiz werden die RAI-Werte in die 12 KVG-Pflegestufen überführt.
Vorteile des RAI-NH:
Wichtig: Eine höhere Pflegestufe bedeutet zwar höhere Gesamtkosten — aber auch einen höheren KVG-Beitrag der Krankenkasse. Ihr persönlicher Pflegekostenanteil bleibt stets auf maximal CHF 23 pro Tag gedeckelt, unabhängig von der Pflegestufe. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten, dem KVG-Beitrag und Ihrem Eigenanteil übernimmt der Kanton oder die Gemeinde.
So sieht eine typische Monatsrechnung für eine Bewohnerin mit BESA-Stufe 7 (mittlerer Pflegebedarf) in einem Zürcher Pflegeheim aus. Die Berechnung zeigt, welche Kosten tatsächlich bei Ihnen verbleiben — und wie Ergänzungsleistungen die Lücke schliessen können.
Die Ergänzungsleistungen (EL) decken die Differenz zwischen den anerkannten Heimkosten und Ihrem anrechenbaren Einkommen. Reicht auch das nicht, greift die Restkostenfinanzierung der Wohngemeinde. Der verbleibende Eigenanteil wird aus dem Vermögen finanziert — wobei ein Freibetrag von CHF 30’000 (Einzelperson) geschützt bleibt.
Das Schweizer Pflegefinanzierungsgesetz (seit 2011) sieht ein klares Auffangnetz vor: Wenn alle eigenen Mittel erschöpft sind, springt die öffentliche Hand ein. Die Restkostenfinanzierung ist kantonal geregelt — in den meisten Kantonen trägt die Wohngemeinde (nicht die Standortgemeinde des Heims) die verbleibenden Kosten.
Eigene Mittel prüfen
AHV-Rente, Pensionskasse, Vermögen (abzüglich Freibetrag) und allfällige Hilflosenentschädigung werden angerechnet.
Ergänzungsleistungen (EL) beantragen
Die EL decken die Differenz zwischen Ihrem Einkommen und den anerkannten Heimkosten — inklusive eines Betrags für persönliche Auslagen.
Restkostenfinanzierung durch Gemeinde
Sind die persönlichen Mittel und EL ausgeschöpft, übernimmt die Wohngemeinde die verbleibenden Pflegekosten. Dies geschieht automatisch — Sie müssen keinen separaten Antrag stellen.
Gut zu wissen: In der Schweiz kann niemand wegen fehlender finanzieller Mittel aus einem Pflegeheim ausgewiesen werden. Das Recht auf Pflege ist gesetzlich verankert. Allerdings kann die EL-Stelle verlangen, dass Sie ein günstigeres Heim wählen, wenn die Kosten Ihres aktuellen Heims über dem kantonalen Maximalbetrag liegen.
Viele Familien stehen vor der Frage: Pflegeheim oder 24-Stunden-Betreuung zu Hause? Die Antwort hängt nicht nur von den Kosten ab — aber die Kosten spielen eine zentrale Rolle. Hier der direkte Vergleich.
CHF 9’000–12’500/Mt.
Empfohlen ab BESA-Stufe 8 oder bei Demenz mit Weglaufgefahr
CHF 6’500–10’000/Mt.
Empfohlen bis BESA-Stufe 7, bei Wunsch nach Selbstbestimmung
Die Entscheidung hängt von der Pflegestufe, der Wohnsituation und den persönlichen Wünschen ab. Bei leichter bis mittlerer Pflegebedürftigkeit ist die 24-Stunden-Betreuung oft die günstigere und persönlichere Lösung. Ab einer schweren Pflegestufe bietet das Pflegeheim mehr Sicherheit und ist in der Regel kosteneffizienter.
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