Krankenkasse & Pflege

Was die Krankenkasse zahlt — und was nicht.

Grundversicherung, Zusatzversicherungen, KLV-Tarife und Kostenbeteiligung bei Pflegeleistungen in der Schweiz. Verstehen Sie Ihre Ansprüche — und vermeiden Sie unnötige Ausgaben aus eigener Tasche.

KVG-Grundversicherung: was tatsächlich gedeckt ist

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) deckt pflegerische Leistungen, die ärztlich verordnet und von einer zugelassenen Pflegefachperson erbracht werden. Die Tarife sind schweizweit einheitlich in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgelegt. Dabei unterscheidet das Gesetz drei Leistungskategorien:

LeistungskategorieBeschreibungTarif
KLV a — Abklärung & BeratungBedarfsabklärung, Beratung, Koordination der PflegeCHF 79.8pro Stunde
KLV b — BehandlungspflegeInjektionen, Wundversorgung, Medikamente, InfusionenCHF 65.4pro Stunde
KLV c — GrundpflegeKörperpflege, Ernährung, Mobilität, An-/AuskleidenCHF 54.6pro Stunde

Quelle: KLV-Anhang 1, Stand Januar 2026. Tarife inkl. Sozialversicherungsbeiträge.

So funktioniert die Kostenverteilung

Bei ärztlich verordneter Pflege übernimmt die Krankenkasse den vollen KLV-Tarif. Sie als Patient zahlen lediglich einen kantonalen Eigenanteil — in der Regel zwischen CHF 7.65 und CHF 15.95 pro Tag. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Aufwand der Spitex und dem KLV-Tarif trägt die Gemeinde (Restfinanzierung). Dieses Drei-Säulen-Modell wurde 2011 mit der neuen Pflegefinanzierung eingeführt.

Krankenkasse (KVG)

100% KLV-Tarif

bundesweit einheitlich

Gemeinde

Restfinanzierung

Differenz zum effektiven Aufwand

Ihr Eigenanteil

CHF 7.65–15.95

pro Tag, je nach Kanton

KLV-Anhang: alle gedeckten Pflegeleistungen

Der Anhang 1 der KLV definiert abschliessend, welche pflegerischen Massnahmen von der Grundversicherung übernommen werden. Hier die vollständige Übersicht:

a

Abklärung & Beratung

  • Bedarfsabklärung und Pflegeplanung
  • Beratung für pflegende Angehörige
  • Koordination mit Ärzten und Therapeuten
  • Evaluation und Anpassung der Pflege

Tarif: CHF 79.8/Stunde

b

Behandlungspflege

  • Medikamentenverabreichung
  • Injektionen und Infusionen
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Vitalzeichenkontrolle (Blutdruck, Blutzucker)
  • Katheter- und Stomapflege
  • Atemtherapie und Sauerstoffgabe

Tarif: CHF 65.4/Stunde

c

Grundpflege

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
  • An- und Auskleiden
  • Essen und Trinken eingeben
  • Mobilisation und Lagerung
  • Bettmachen bei bettlägerigen Patienten

Tarif: CHF 54.6/Stunde

Akut- und Übergangspflege: 14 Tage ohne Eigenanteil

Nach einem Spitalaufenthalt haben Sie Anspruch auf bis zu 14 Tage Akut- und Übergangspflege — vollständig ohne Eigenanteil. Diese Regelung gilt seit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung 2011 und wird von vielen Patienten nicht genutzt, weil sie schlicht nicht bekannt ist.

Kostenverteilung bei Akut- und Übergangspflege

Gemeinde

55%

der Pflegekosten

Krankenkasse

45%

der Pflegekosten

Ihr Eigenanteil

0%

Kein Eigenanteil!

Voraussetzungen: Die Akut- und Übergangspflege muss ärztlich verordnet sein und innerhalb von 14 Tagen nach der Spitalentlassung angetreten werden. Sie kann sowohl in einem Pflegeheim als auch durch die Spitex zu Hause erbracht werden. Nach Ablauf der 14 Tage gelten die regulären Pflegefinanzierungsregeln mit kantonalem Eigenanteil.

Die Akut- und Übergangspflege ist besonders wertvoll für Patienten nach Hüftoperationen, Schlaganfällen oder schweren Erkrankungen. Sie ermöglicht einen geordneten Übergang vom Spital in die häusliche Umgebung — ohne dass Sie sich sofort um die Finanzierung sorgen müssen. Sprechen Sie vor der Entlassung mit dem Sozialdienst des Spitals: Dieser organisiert die Anschlusspflege und stellt die Verordnung sicher.

Zusatzversicherungen: was wirklich hilft

Die Grundversicherung deckt die medizinische Pflege — aber nicht den Alltag. Hauswirtschaftliche Leistungen, Komfortleistungen im Pflegeheim und Pflegetaggelder laufen über freiwillige Zusatzversicherungen nach VVG. Hier die wichtigsten Produkte im Überblick:

H

Helsana COMPLETA

  • + Hauswirtschaftliche Hilfe: bis CHF 3000/Jahr
  • + Pflegetaggeld bei Spitalaufenthalt
  • + Beiträge an Komplementärmedizin
  • + Erweiterte Zahnbehandlungen
  • Gesundheitsprüfung bei Abschluss erforderlich

Beiträge abhängig von Alter und Region

C

CSS myFlex Balance

  • + Flexibles Budget für Gesundheitsleistungen
  • + Beiträge an hauswirtschaftliche Hilfe
  • + Fitness, Ernährungsberatung und Prävention
  • + Modularer Aufbau — Sie wählen, was Sie brauchen
  • Wartefrist bei gewissen Leistungen

Modulare Zusammenstellung ab ca. CHF 20/Monat

Wichtig: Zusatzversicherungen (VVG) unterliegen einer Gesundheitsprüfung. Das heisst: Wenn Sie bereits pflegebedürftig sind oder chronische Erkrankungen haben, kann der Antrag abgelehnt werden. Schliessen Sie eine Pflegezusatzversicherung deshalb frühzeitig ab — idealerweise ab dem 50. Lebensjahr, solange Sie gesund sind.

Was Zusatzversicherungen typischerweise abdecken

Hauswirtschaftliche Leistungen

Kochen, Putzen, Waschen, Einkaufen — Leistungen, die die Grundversicherung ausschliesst.

Pflegetaggeld

Tägliche Pauschale bei Pflegebedürftigkeit, oft CHF 50–200 pro Tag, je nach Produkt und Stufe.

Komfortleistungen im Heim

Einzelzimmer, erweiterte Menüwahl, zusätzliche Aktivierungstherapien im Pflegeheim.

Transport und Fahrdienste

Beiträge an Krankentransporte, Fahrten zur Therapie oder zum Arzt.

MiGel-Liste: Pflegematerial auf Kassenkosten

Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGel) regelt, welche Pflegehilfsmittel die Grundversicherung vergütet. Anders als bei Medikamenten ist die Vergütung an einen Höchstbetrag pro Produkt gebunden. Folgende Pflegematerialien werden übernommen:

🩹

Verbandsmaterial

Wundauflagen, Mullbinden, Pflaster, sterile Kompressen. Höchstbetrag je nach Produktkategorie.

🛡

Inkontinenzprodukte

Einlagen, Windeln, Bettschutz. Bis CHF 4’464/Jahr bei schwerer Inkontinenz.

🧦

Kompressionsstrümpfe

Medizinische Kompressionsstrümpfe Klasse II–III. Bis 4 Paar pro Jahr.

📊

Blutzucker-Teststreifen

Für Diabetiker: Teststreifen, Lanzetten, Messgeräte. Vergütung nach ärztlicher Verordnung.

💨

Inhalationsgeräte

Vernebler und Zubehör für COPD- und Asthma-Patienten. Mietpauschale oder Kaufbetrag.

🛏

Pflegebetten-Zubehör

Anti-Dekubitus-Matratzen, Lagerungshilfen, Bettgitter. Miet- oder Kaufvergütung.

Tipp: Bewahren Sie alle Kaufbelege für Pflegematerial auf und reichen Sie diese regelmässig bei Ihrer Krankenkasse ein. Viele Patienten vergessen, MiGel-Artikel geltend zu machen — und verschenken so jährlich mehrere Hundert Franken. Die Liste wird jährlich vom BAG aktualisiert: Prüfen Sie bei grösseren Anschaffungen, ob das Produkt auf der aktuellen MiGel steht.

Tipps zur Krankenkassen-Wahl bei Pflegebedarf

Wenn Pflege absehbar wird, lohnt es sich, die Krankenkassensituation systematisch zu prüfen. Die Grundversicherung können Sie jährlich wechseln — bei den Zusatzversicherungen ist es komplizierter. Hier die wichtigsten Empfehlungen:

01

Grundversicherung: Franchise senken

Wenn Pflegebedarf absehbar ist, wechseln Sie auf die tiefste Franchise (CHF 300). Bei regelmässiger Spitex lohnt sich das in jedem Fall. Die Franchise können Sie jährlich per 1. Januar ändern.

02

Zusatzversicherung: rechtzeitig abschliessen

VVG-Versicherungen verlangen eine Gesundheitsprüfung. Schliessen Sie die Pflegezusatzversicherung ab, solange Sie gesund sind. Ab 65 wird es schwierig und teuer, ab 70 oft unmöglich.

03

Tiers-payant statt Tiers-garant wählen

Beim Tiers-payant rechnet die Spitex direkt mit der Krankenkasse ab — Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Fragen Sie Ihre Spitex-Organisation, ob sie dieses System anbietet.

04

MiGel-Ansprüche konsequent nutzen

Viele Patienten verschenken Geld, weil sie Pflegematerial selbst kaufen, obwohl die Grundversicherung es übernimmt. Lassen Sie sich eine Verordnung ausstellen und reichen Sie die Belege ein.

05

Ergänzungsleistungen prüfen

Bei tiefem Einkommen und Vermögen können Ergänzungsleistungen (EL) einen erheblichen Teil der Pflegekosten decken. Die EL sind keine Sozialhilfe, sondern ein Rechtsanspruch nach Bundesrecht.

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Häufige Fragen

Nein. Die KVG-Grundversicherung übernimmt ausschliesslich ärztlich verordnete Pflegeleistungen nach KLV — konkret Behandlungspflege (KLV b, CHF 65.4/h) und Grundpflege (KLV c, CHF 54.6/h). Hauswirtschaftliche Leistungen wie Kochen, Putzen oder Einkaufen sind nicht gedeckt. Dafür benötigen Sie entweder eine Zusatzversicherung oder finanzieren diese Leistungen privat.